Wie vergebe ich meine Vorzugsstimmen?
Am 11. Oktober 2020 finden in Wien zwei Wahlgänge statt. Es werden der Gemeinderat der Stadt Wien gewählt und die Bezirksvertretungen in den Bezirken. Vorzugsstimmen für christliche Kandidaten stärken diese und ihre Positionen in den Parteien. Aufgrund einer internen Regelung, reichen bei der ÖVP sogar bloß 850 Vorzugsstimmen, für den Einzug in den Gemeinderat.
Gemeinderatswahl
Für den Wiener Gemeinderat sind alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, deren Hauptwohnsitz in Wien ist, wahlberechtigt. Der Wahlzettel für den Gemeinderat ist weiß und es können insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Hierfür müssen die Namen den Kandidaten und/oder ihre Listennummer angegeben werden.
In den Feldern “Zwei Vorzugsstimmen für die Stadt” können die Namen von Kandidaten geschrieben werden, die für den Stadtwahlvorschlag kandidieren. Diese kandidieren für die ganze Stadt und können von jedem Wiener gewählt werden. Wenn beispielsweise über 850 Perseonen “Ledochowski” bzw. 33 und “Dejmek” bzw. 270 in diese Felder schreiben, werden diese beiden christlichen Kandidaten in den Gemeinderat einziehen.
Im Feld “Vorzugsstimme für den Bezirk / Wahlkreis” kann man den Namen eines Kandidaten schreiben, der im Bezirk bzw. Wahlkreis für den Gemeinderat kandidiert. Nur wenn man in diesem Bezirk seinen Wohnsitz hat, kann man diesem Kandidaten die Vorzugsstimme geben (zB Caroline Hungerländer von der ÖVP in 1220, Christina Schlosser von der ÖVP im Wahlkreis 1070, 1080 + 1090 oder Hannes Taborsky von der ÖVP in 1140).
Bezirksvertretungswahl
Für die Bezirksvertretung sind alle Österreichische Staatsbürger und EU-Bürger, deren Hauptwohnsitz in Wien ist, wahlberechtigt. Der Wahlzettel für die Bezirksvertretung ist gelb und es kann eine Vorzugsstimme für den Bezirk, wo der eigene Wohnsitz ist, vergeben werden (z.B. Kasia Greco von der ÖVP im 18. Bezirk).